Feldversuch in Kollnburg
Erosionsmindernder Maisanbau

Teilnehmer einer Versuchsführung stehen in einem Maisfeld.Zoombild vorhanden

© Christoph Probst, AELF Regen

Versuchsführung am Demonstrationsbetrieb Gewässerschutz des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Regen bei Johannes Schlecht in Kollnburg

Rund 35 Landwirtinnen und Landwirte haben sich jüngst auf dem neuen Demonstrationsbetrieb Gewässerschutz einer Versuchsführung eingefunden. Betriebsleiter Johannes Schlecht übernahm gemeinsam mit den Pflanzenbauberatern Veronika Eberl und Christoph Probst vom AELF Regen die Führung durch das Silomais- Feld. Bei sommerlichen Temperaturen wurden die Vorgaben und Regelungen der neuen bayerischen Erosionsschutzverordnung (ESchV) intensiv diskutiert. Erklärtes Ziel ist es, den Abtrag von fruchtbarem Ackerboden durch Wind- oder Wassererosion zu verhindern. Dies kann beispielsweise durch eine reduzierte Bodenbearbeitung ohne Pflug oder durch Begrünung der Ackerflächen erreicht werden.

Versickerungsversuch
Johannes Schlecht stellte auf dem Feld seine Bewirtschaftungsstrategie vor. Dem jungen Betriebsleiter ist es sehr wichtig, dass seine Flächen ganzjährig begrünt sind und eine intensive Durchwurzelung des Bodens stattfindet. "Nur mithilfe starken Wurzelwachstums kann langfristig Humus aufgebaut und damit die Bodenfruchtbarkeit verbessert werden", ist er überzeugt. Nach der Ernte des Getreides im Vorjahr 2022 hat er daher Weidelgras angebaut, welches im Herbst und Frühjahr als Futter genutzt wurde und im Winter den Ackerboden gegen Erosion schützte. Erst kurz vor der Einsaat des Maises 2023 wurde der Bewuchs umgearbeitet.
Die Wurzelreste des Weidelgrases wirken immer noch nach. Ein von Christoph Probst am Vortag durchgeführter Versickerungsversuch unterstreicht den guten Bodenzustand. In kürzester Zeit ist ein simulierter Niederschlag von 50 Litern pro Quadratmeter versickert. Eine gute Versickerung hilft auch, Wassererosion vorzubeugen.
Metallring und Gießkanne für einen Versickerungsversuch in einem Maisfeld.

© Christoph Probst

Traktor mit angehängter Fräse auf einem unbearbeitetem Feld

© Christoph Probst

Maispflanzen auf dem Feld mit Reihenabstand 37,5 cm.

© Christoph Probst

Unbearbeiteter Acker

© Christoph Probst

Verschiedene Bodenbearbeitungsvarianten
Anschließend besichtigten die Teilnehmenden mit den Pflanzenbauberatern die Versuchsflächen mit den verschiedenen Bearbeitungsvarianten. Zur Bearbeitung wurden Schälpflug, Grubber und Bodenfräse eingesetzt.
Verschiedene Saatvarianten
Im Versuch wurden vier Varianten ausprobiert. Ziel war es, die Variante zu finden, mit welcher der höchste Ertrag und die beste Qualität erzielt werden kann. Besonders positiv stach dabei die Variante mit Einzelkornsaat und einem auf 37,5 cm verringerten Reihenabstand hervor. "Alle untersuchten Varianten zeichnet aus, dass die Vorgaben der neuen ESchV eingehalten werden", unterstrich Christoph Probst.
  • Schälpflug mit anschließendem Kreiseleggeneinsatz und Einzelkornsaat mit Reihenabstand 37,5 cm. Bestes Ergebnis bei der Entwicklung des Maises, aber die Verfügbarkeit eines geeigneten Sägeräts ist möglicherweise ein begrenzender Faktor.
  • Mais in Drillsaat (Breitsaat und 37,5 cm Reihenabstand) nach Schälpflug .
  • Einzelkornsaat (75 cm Reihenabstand), nach zweimal Fräse.
  • Einzelkornsaat (75 cm Reihenabstand) nach Fräse und Grubber + Kreiselegge.
Erosionsschutzmaßnahmen mit Pflugeinsatz
Zum Ende des Praxisabends stellte Veronika Eberl die Erosionsschutzmaßnahmen vor, unter deren Anwendung eine Maisaussaat mit einem Reihenabstand von 75 cm Reihenabstand nach Pflugeinsatz auf einer Fläche mit Erosionseinstufung (Kwasser2) im Frühjahr möglich ist. Dies kann zum Beispiel mit der Anlage eines mindestens 9 Meter breiten Erosionsschutzstreifens parallel zum Hang erfolgen. Dieser Streifen könnte im Vorjahr des Maisanbaus mit Getreide bestellt werden. Eine weitere Möglichkeit besteht durch die Aufteilung eines Feldstücks in zwei Schläge. Wenn ein Schlag mit mindestens 30 % der Fläche beispielsweise mit Wintergetreide angesät wird, sind die Vorgaben der Erosionsschutz- Verordnung erfüllt. "Bitte nicht vergessen: Die Schutzmaßnahmen sind schon heuer im Herbst anzulegen, wenn der Pflug zum Einsatz kommen und im Frühjahr 2024 Mais angebaut werden soll", erinnerte die Pflanzenbauberaterin. Denn die Erosionsschutz- Verordnung, welche am 17.05.2023 in Kraft getreten ist, muss nach der Ernte der Hauptfrucht 2023 erstmalig eingehalten werden.

Genaue Informationen dazu sind in der Konditionalitäts-Broschüre auf Seite 16-17 zu finden. Diese ist am AELF Regen erhältlich oder kann heruntergeladen werden: