Bekämpfungsmöglichkeiten und Förderrecht 2026
Gefahr durch Maikäfer-Engerlinge

Rundes Erdloch in einer Wiese. Auf der Erde sieht man dicke weiße Larven

© Christoph Probst, AELF Regen

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass sich eine ausreichende Bekämpfung des Feldmaikäfers und seiner Engerlingslarven generell schwierig gestaltet. Die besten Ergebnisse liefert die mechanische Bearbeitung von befallenem Grünland zum Beispiel mit Bodenfräse und Kreiselegge.

Damit befallene Grünlandflächen förderunschädlich bearbeitet werden können, gibt es für Sie als betroffene(r) Landwirtin/ Landwirt 2026 folgende förderrechtliche Regelungen:

Grünlanderneuerung

Probegrabung durchführen und Schadensfall melden
Bei gravierenden Schäden können Sie als Landwirtin oder Landwirt einen Fall "Höhere Gewalt" anzeigen (siehe Link "Antrag Höhere Gewalt 2026"). Entscheidend dabei ist, dass dies innerhalb von 15 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie als Landwirtin oder Landwirt hierzu in der Lage sind, dem zuständigen AELF in schriftlicher Form angezeigt und nachgewiesen wird.
Vor einer angestrebten Grünlanderneuerung ist in jedem Fall ein Erreichen der Schadschwelle durch eine Probegrabung zu ermitteln (siehe Link "Anleitung Probegrabung") und zu dokumentieren (siehe Link "Anleitung Nachweis in FAL-BY- App/ IBALIS").
Grünland erneuern
Nach dem Erhalt des Bescheides kann eine tiefgreifende Bodenbearbeitung (Bekämpfung) oder ein Umpflügen zur unmittelbaren Wiederherstellung der Grasnarbe durchgeführt werden. Es ist kein Genehmigungsverfahren zur Umwandlung von Dauergrünland (DG) erforderlich. Im Zuge der Wiederherstellung der Grasnarbe kann auch eine Deckfrucht (Ernte spätestens zur Milchreife) bei der Aussaat der Grünlandsaatgutmischung zur schnelleren Bodenbedeckung verwendet werden.
Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde
Handelt es sich bei der Erneuerungsfläche um eine Vertragsnaturschutz- (VNP)- Fläche oder greifen weitergehende Schutzvorschriften (zum Beispiel Verbote in Schutzgebietsverordnungen, gesetzlicher Biotopschutz, FFH-Recht, artenschutzrechtliche Verbote), ist die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde (uNB) einzuholen. Die Prüfung, ob eine VNP- Fläche vorliegt, erfolgt durch die Abteilung Förderung des zuständigen AELF.

Daher empfehlen wir Ihnen als Landwirtin oder Landwirt dringend, alle Maßnahmen vorab mit dem zuständigen AELF abzustimmen. Soweit Sie eine Mehrgefahrenversicherung für Grünlandflächen abgeschlossen haben, ist vor der Planung von Maßnahmen immer zuerst mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Fragen zum Antrag Höhere Gewalt 2026 richten Sie bitte an Ihren zuständigen Fördersachbearbeiter (Telefon AELF Regen: 09921/608-0).

Ansprechpartner für die Engerlingsbekämpfung am AELF Regen

Silke Fischer
AELF Regen
Bodenmaiser Straße 25
94209 Regen
Telefon: 09921 608-1015
Fax: +49 9921 608-1008
E-Mail: poststelle@aelf-rg.bayern.de