Landwirtschaft

In den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau sind ca. 26 Prozent der Landkreisfläche (51.037 Hektar) landwirtschaftlich genutzt.

Ca. 2.990 landwirtschaftliche Betriebe prägen die Kulturlandschaft. Typisch für unsere Region sind Futterbaubetriebe.

Meldungen

Die Veranstaltungen des AELF Regen auf einen Blick
Herbst-/Winterprogramm Rinderhaltung

Kuh schaut mit dem Kopf aus einem Stall heraus

© Birgit Gleixner, LfL

Unser Amt hat mit dem AELF Abensberg-Landshut ein Programm zusammengestellt: Dieses meist kostenlose Weiterbildungsangebot behandelt Themen wie Stallbau, Fütterung, Tiergesundheit oder Tierwohl. Die Seminare finden als Lehrfahrt, Präsenzveranstaltung oder im Online-Format statt.  Mehr

Unbefugte Zutritte
Landwirtschaftliche Betriebe: Wachsam bleiben

Schild mit Aufschrift "Wertvoller Tierbestand. Betreten für Unbefugte verboten"

© Angelika Warmuth

In den vergangenen Wochen haben Berichte über unbefugte Zutritte zu landwirtschaftlichen Betrieben und Stallungen für Verunsicherung gesorgt. Unser Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nimmt diese Vorfälle ernst und ruft alle Beteiligten zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. Teilweise waren Personen mit gefälschten Ausweisen von Selbsthilfeeinrichtungen der Landwirtschaft unterwegs. 

Das raten wir:

  • Aufmerksam bleiben: Lieber einmal mehr nachfragen, wer Zugang zum Hof oder Stall möchte.
  • Ausweise prüfen: Nur bekannten oder eindeutig legitimierten Personen Zutritt gewähren. Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Berufsverbänden und Beratungseinrichtungen können sich jederzeit ausweisen.
  • Verdächtiges melden: Ungewöhnliche oder verdächtige Beobachtungen ernst nehmen und die zuständigen Organisationen informieren.

Düngeverordnung
AVDüV ist unwirksam – rote und gelbe Gebiete sind ab sofort aufgehoben

Landschaft aus der Vogelperspektive: bestimmte Gebiete sind rot und gelb markiert

© LfL

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24.10.2025 festgestellt, dass die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) unwirksam ist. Die Düngeverordnung (DüV) bleibt jedoch bestehen! Für alle Flächen gelten jetzt die "üblichen" Regelungen der Düngeverordnung. Die zusätzlichen Auflagen und Erleichterungen in den roten und gelben Gebieten sind aufgehoben.  

Weitere Infos - LfL Externer Link