Pflanzenbau
Meldungen
Kurs "Sachkundenachweis Pflanzenschutz" abgeschlossen
Fit im Pflanzenschutz: AELF Regen schult für verantwortungsvollen Umgang

Einfach so Pflanzenschutzmittel kaufen für landwirtschaftlichen Flächen ist nicht möglich. Dafür benötigt man eine Art Ausweis, den sogenannten Sachkundenachweis Pflanzenschutz. Nur wer diesen besitzt, darf Pflanzenschutzmittel erwerben und mit den dafür vorgeschriebenen und geprüften Geräten ausbringen. Mehr
Praxisnahe Veranstaltungen 2026
Rundum informiert bei den Pflanzenbautagen
© AELF Regen, Silke Fischer
Darum ging es: Effiziente Düngung für mehr Qualität im Grundfutter, Sortenwahl und Pflanzenschutz für ertragreiche Mais- und Getreidebestände, rechtliche Neuerungen bei Düngebedarfsermittlung und bodennahe Gülleausbringung. Mehr
Neue Wege am Demonstrationsbetrieb in Kollnburg
Zwischenfrucht per Drohne - ein erster Versuch
© Johannes Schlecht
Hohe Flächenleistungen und geringe Kosten wecken das Interesse der Landwirte an der neuen Technik der Zwischenfruchtansaat mittels einer Drohne. Betreibsleiter Johannes Schlecht vom Demonstrationsbetrieb Gewässerschutz in Raßmann bei Kollnburg hat im Herbst 2026 einen Versuch gewagt. Mehr
Bodenkoffer zum Ausleihen
Was tut sich unter der Erde?
© AELF Regen
„Unser Boden ist sowohl für Landwirte als auch für Hobbygärtner eine wertvolle Ressource. Doch welche Bodenart habe ich auf meinem Feld oder in meinem Garten und wie kann ich die Bodenfruchtbarkeit erhalten? Der Bodenkoffer kann anhand von zehn Parametern bei der chemischen, physikalischen und biologischen Bodenbeurteilung helfen. Mehr
Trockenheit und Unwetter
Bayern unterstützt Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wein- und Gartenbau
© PantherMedia / Sabine Weyland
Trockenheit, steigende Kosten und zunehmender Wettbewerbsdruck treffen viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Bayern gleichzeitig.
Die Trockenheit führt in einigen Regionen Bayerns dazu, dass die eigenen Futtererträge dieses Jahr nicht ausreichen könnten. Dazu kommen noch lokal Hagelschäden. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) informiert:
Schilf-Glasflügelzikade
Ausnahmen von der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6-Ausnahme)
© U. Benker, LfL
Ab dem Antragsjahr 2026 darf zur Bekämpfung der durch die Schilf-Glasflügelzikade (Pentastiridius leporinus) übertragenen Krankheiten (Stolbur) unter bestimmten Bedingungen auf die Mindestbodenbedeckung verzichtet werden. Es geht dabei um Ackerflächen, auf denen Rüben, Kartoffeln, Rote Bete, Mangold, Möhren, Steckrüben, Zwiebeln oder Sellerie als Hauptkultur angebaut werden.




